Kontakt & Honorar
Kontakt
Termine nur nach Vereinbarung
Praxis in München: +49 89 24413060
E-Mail: contact@life-balance-muenchen.de
So finden Sie mich
Heilpraktikerin für Psychotherapie Dr. rer. nat. Eva Ustrich-Wagner
Nymphenburgerstraße 55
80335 München
Hier geht's zu mir
Honorar
Der zeitliche Umfang einer Sitzung mit einer Person beträgt in der Regel ca. 60 Minuten. Sollte sich aufgrund des Themas eine längere Einheit anbieten, wird dies mit den Klienten abgestimmt. Bei Paargesprächen sind 90 Minuten zu veranschlagen.
Psychotherapie, Beratung, Coaching (ab 2. Sitzung auch online möglich):
- Erstgespräch 55,- €
- je 60 Minuten Sitzung 85,- €
- je 90 Minuten als Paar 120,- €
- je 60 Minuten einzeln 85,- €
- je 60 Minuten Sitzung 95,- €
Die Anzahl der Termine für eine Therapie, Beratung oder Coaching hängt vom Umfang Ihres Themas ab und kann sich ggf. auf wenige Sitzungen beschränken. Ein persönliches Erstgespräch ist notwendig.
Terminabsage:
Ihre Termine sind ausschließlich für Sie in einer meiner beiden Praxen reserviert. Im Falle einer Verhinderung
bitte ich Sie Ihren Termin 24 Stunden davor per E-Mail oder telefonisch abzusagen, ansonsten muss ich Ihnen diese
Stunde in Rechnung stellen.
Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung nach jeder Sitzung.
Kostenbeteiligung der Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten.
Manche Tarife privater Krankenkassen oder Zusatzversicherungen beinhalten
die Leistungen der Heilpraktiker für Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich vorab über eine mögliche
Kostenübernahme. Meine Rechnungsstellung erfolgt immer an Sie persönlich und nicht an eine Krankenkasse.
Eine entsprechende Kostenplanung erhalten Sie in einem gemeinsam besprochenen Behandlungs- bzw.
Coachingvertrag, den Sie bei Ihrer Krankenversicherung vorlegen können.
Selbstzahler:
Therapiekosten, die von einer Krankenkasse ersetzt werden, setzen eine Diagnosestellung nach ICD-10
(„International Classification of Statistical Classification of Diseases and Relanted Health Problems“, 10.
Revision), voraus. Diese wird in der Regel „aktenkundig“ und kann bei einem Wechsel der Krankenkasse, bei
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder für eine Übernahme ins Beamtenverhältnis (im öffentlichen
Dienst) im Wege stehen.
Als Selbstzahler bleibt dies Ihre Privatsache.
Steuerliche Geltendmachung:
Als sogenannte außergewöhnliche Belastungen können in der Regel die Kosten für Psychotherapie steuerlich
geltend gemacht werden.
Eine Abklärung mit dem Steuerberater, Finanzamt oder der Krankenversicherung sollte vorab erfolgen.